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   SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11   

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https://dejure.org/2016,100228
SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11 (https://dejure.org/2016,100228)
SG Hannover, Entscheidung vom 20.04.2016 - S 61 KA 443/11 (https://dejure.org/2016,100228)
SG Hannover, Entscheidung vom 20. April 2016 - S 61 KA 443/11 (https://dejure.org/2016,100228)
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  • BVerfG, 28.05.1993 - 2 BvF 2/90

    Schwangerschaftsabbruch II

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    Das BVerfG habe mit Urteil vom 28. Mai 1993 - Az. 2 BvF 2/90, 4/92, 5/92 - den Rechtsanspruch auf Beratung und Aufklärung der Betroffenen deutlich herausgestellt und im Hinblick auf die Schutzpflicht des Gesetzgebers für das ungeborene Leben festgestellt, dass in den Fällen, in denen der Gesetzgeber in Erfüllung seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben zu einem Beratungskonzept übergehe, dieses auch bedeute, dass die Schutzwirkung - präventiv - durch eine beratende Einflussnahme auf die einen Schwangerschaftsabbruch erwägende Frau erreicht werden solle.

    Dem Beschluss des BVerfG vom 28. Mai 1993 - 2 BvF 2/90 - kann nicht entnommen werden, dass der Staat seiner Schutzpflicht für das ungeborene Leben nur dann nachkommt, wenn die Honorierung der Leistungen im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation und Empfängnisregelung gegenüber anderen Leistungen privilegiert wird.

  • BSG, 03.02.2010 - B 6 KA 31/08 R

    Eigenständige Klärung von Vorfragen mit Auswirkungen auf die vertragsärztliche

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    So hat das BSG im Hinblick auf die Nichteinbeziehung des Dialysebereichs konstatiert, dass hier die Gefahr einer Leistungs- und Mengenausweitung geringer sei als in anderen ärztlichen Bereichen (hierzu und zum Folgenden BSG, Urteil vom 3. Februar 2010 - B 6 KA 31/08 R).
  • BVerfG, 27.04.2001 - 1 BvR 1282/99

    Regelungen vertragsärztlicher Zulassungsbeschränkungen bei Überversorgung mit GG

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    Das BVerfG betont im Übrigen auch den überragend hohen Stellenwert, den das System der gesetzlichen Krankenversicherung und dessen Finanzierbarkeit einnehmen (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 27. April 2001 - 1 BvR 1282/99).
  • BSG, 19.08.2015 - B 6 KA 34/14 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Vergütung analytischer Laborleistungen -

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    Diesen Gestaltungsspielraum hat auch das BSG in Bezug auf die im hier streitigen Beschluss des Bewertungsausschusses vom 26. März 2010 vorgenommene quotierte Vergütung freier Leistungen betont (BSG, Urteil vom 19. August 2015 - B 6 KA 34/14 R).
  • BSG, 28.10.2015 - B 6 KA 35/15 B

    Kassenärztliche Vereinigung - Bemessung des Regelleistungsvolumens - Vergütung

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    Die Frage, ob der Bewertungsausschuss oder die Beklagte als Gesamtvertragspartnerin der ihnen von einer übergeordneten Norm eingeräumten Handlungsmöglichkeit nachkommen müssen, ist nicht immer einer gerichtlichen Klärung zugänglich (vgl. BSG, Beschluss vom 28. Oktober 2015 - B 6 KA 35/15).
  • SG München, 01.10.2014 - S 38 KA 917/13

    Keine Leistungsvergütung außerhalb des Regelleistungsvolumina für

    Auszug aus SG Hannover, 20.04.2016 - S 61 KA 443/11
    Dementsprechend ist auch die Entscheidung des Bewertungsausschusses, ab dem 3. Quartal die "Sonstigen Hilfen" aus den freien Leistungen herauszunehmen und sie in die RLV zu überführen, nicht zu beanstanden, sondern vielmehr von dem vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum gedeckt (vgl. auch SG Hannover, Urteil vom 24. Februar 2016 - S 65 KA 559/11; SG München, Urteil vom 1. Oktober 2014 - S 38 KA 917/13).
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